
aus WIKIPEDIA:
Der Ausdruck ad libitum (abgekürzt ad lib.) ist lateinisch und bedeutet „nach Gutdünken“, „nach Belieben“
In der Musik steht die Bezeichnung für eingeräumte Freiheiten bei der Interpretation eines Werkes hinsichtlich Vortrag, Tempo oder Besetzung, beispielsweise
- bei Tempoänderungen (Agogik),
- oder beim Ausschmücken von Melodien mit eigenen Ideen.
Bei Besetzungsangaben (etwa „Chor, Orgel ad lib.“) ist jedoch gemeint, dass das genannte Instrument (die Orgel) wegbleiben kann.
Der solistische Teil kurz vor dem Ende des Kopfsatzes eines Instrumentalkonzerts, die sogenannte Kadenz, wurde bis in die Wiener Klassik von den Komponisten nicht vorgeschrieben. Es war dem Solisten gestattet, sein Können durch eigene Komposition oder Improvisation ad libitum unter Beweis zu stellen; heute spielt man meist die vom Komponisten komponierte Kadenz.
Ein Improvisation-Orchester wie die ADAM NOIDLT MISSILES kann musikalische Elemente spontan hinzu nehmen oder auch weglassen. Dabei allerdings soll unbedingt vermieden werden, dass die Musik „beliebig“ wird. Doch was ist eigentlich „beliebige Musik“? Ein interessanter Aspekt, den es – mal wieder – zu erforschen gilt.
Mit diesem Begriff AD LIBITUM wir die Trennung zwischen der Komposition als strenge Vorgabe und der Interpretation ein wenig aufgehoben.